Mainz - Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz fällte vor einigen Jahren das Urteil, dass eine gesetzliche Krankenkasse einem kahlköpfigen Mann keine Perücke bezahlen muss. Damit wurde ein Urteil des Sozialgerichtes Mainz bestätigt.
Der Kläger hatte bereits als Kind alle Haare verloren und von seiner Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine Perücke verlangt. Diese lehnte die Leistung ab mit dem Hinweis, das eine Haarersatz-Langzeitversorgung nur für Frauen, Jugendliche und Kinder vorgesehen sei. Der Kläger sah darin einen Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz des Verbotes der Ungleichbehandlung.