15. November 2021
Das Landessozialgericht in Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 9. November 2021 entschieden (L 10 KR 92/18), dass Haarstudios von gesetzlich Versicherten nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlung beim Kauf einer Perücke verlangen dürfen. Klägerin war eine Frau mit dauerhaftem, krankheitsbedingten Haarausfall, vermutlich Alopecia areata. Aber das wird nicht explizit benannt. Mit dem ärztlichen Rezept für […]
15. Oktober 2021
Haircoaching – In den vergangenen Jahren hat es immer wieder einzelne Gerichtsurteile gegeben, bei denen die Krankenkassen „zur Kasse“ gebeten und für die Patientin mit Haarausfall entschieden wurde.Die Stiftung Warentest hat auf ihrer Website nun eine Übersicht über die verschiedenen Urteile erstellt, die mit Aktenzeichen hilfreiche Informationen für Betroffene und ZweithaarspezialistInnen bietet. Unter dem folgenden […]
2. August 2021
In Ihrer Nähe befindet sich kein Perückenstudio oder Sie sind gesundheitlich nicht in der Lage eines zu besuchen? Dann ist der Online- und Versandhandel eine Lösung.
16. Juli 2021
Dresden – Das Sozialgericht Dresden im März 2021 entschieden, dass eine dauerhaft kahlköpfige Frau von der Krankenkasse die Versorgung mit einer Echthaarperücke verlangen kann, wenn dies langfristig die kostengünstigste Variante darstellt. Im speziellen Fall leidet die Klägerin an Alopezia areata totalis (kompletter Haarverlust am Kopf). Seit Jahren bevorzugt sie die Versorgung mit einer kurzen bis […]
3. März 2021
haircoaching – Bei Haarausfall im allgemeinen ist in den meisten Fällen KEINE Vollperücke erforderlich. Nur bei komplettem Haarverlust bei einer Chemotherapie, der Alopecia areata in fortgeschrittenem Stadium muss eine Perücke in Betracht gezogen werden.Wenn bei einer androgenetischen Alopezie vom weiblichen Typ die Haare am Oberkopf ausdünnen oder es unter einer vernarbenden Alopezie zu stellenweisem Haarverlust […]
18. Oktober 2020
Eigentlich sollten alle Versicherten bei den gesetzlichen Krankenkassen die gleichen Leistungen bekommen. 95 Prozent der Leistungen schreibt der Gesetzgeber vor. So weit die Theorie! In der Realität sieht es jedoch völlig anders aus, denn es sind gerade die verbleibenden 5 Prozent, die den Unterschied ausmachen. Dies wissen all jene nur zu gut, die von ihrer […]